Nummer | "20247644 |
Art der Meldung | Information |
Datum der ersten Meldung | 18.10.2024 |
Meldung erfolgte durch | Belgien (BE) |
Beschreibung | Nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel CBD in mehreren Produkten im Webshop aus Frankreich |
Produktkategorie | Andere Lebensmittelprodukte / Mischungen |
Artikel | verschiedene Produkte |
Gefahrenquelle | neuartig: Cannabidiol |
Ursprungsland | Frankreich |
Vertrieb | Belgien |
Menge (im Markt) | Keine Daten verfügbar |
Untersuchungsergebnisse | CBD-Gummis, Harze und Blüten mit der Empfehlung zum oralen Verzehr werden im französischen Webshop zum Verkauf angeboten. Derzeit sind in der Europäischen Union nur Hanfsamen und einige ihrer Derivate (z. B. Hanfsamenöl) nachweislich vor dem 15. Mai 1997 als Lebensmittel verzehrt worden. Für Hanfextrakte und CBD-Extrakte gibt es hingegen noch keine nennenswerte Historie als Lebensmittelzutat. Sie gelten daher als neuartige Lebensmittel und sind daher verboten. Darüber hinaus entsprechen die Blüten von Cannabis sativa L. nicht der Definition eines Lebensmittels (allgemeines Lebensmittelrecht EU 178/2002), da sie in der Liste der psychotropen Stoffe (internationales Übereinkommen) aufgeführt sind. Folglich ist ihre Verwendung als Lebensmittel verboten. Darüber hinaus haben wir im Webshop auch gesundheitsbezogene Angaben identifiziert, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht zugelassen sind. |
Bemerkungen | Verbraucherbeschwerde - online gehandeltes Produkt - keine Maßnahmen für diese Meldung gefunden |
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